Rechtsprechung
   LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,64567
LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06 (https://dejure.org/2006,64567)
LG Traunstein, Entscheidung vom 04.08.2006 - 2 Qs 103/06 (https://dejure.org/2006,64567)
LG Traunstein, Entscheidung vom 04. August 2006 - 2 Qs 103/06 (https://dejure.org/2006,64567)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,64567) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Er darf dafür auch diejenigen Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht (zu allem BVerfG, NJW 1995, 3303 ff).

    Bei der dargestellten, nicht ausschließbaren Aussage des T-Shirts sind Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens betroffen und es handelt sich bei der umstrittenen Aussage um einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung; nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG spricht in diesem Zusammenhang eine Vermutung für die Freiheit der Meinungsäußerung (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303 ff).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Deshalb wird ein schutzwürdiges Interesse der Betroffenen, die Rechtswidrigkeit der Maßnahme gerichtlich feststellen zu lassen, im Regelfall anzunehmen sein (so BVerfG, NJW 1997, 2163; NJW 1999, 2773).
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Zwar stellt bereits das Kopfbild von Adolf Hitler ein Kennzeichen im Sinne des § 86 a StGB dar (vgl. BGH, NJW 1979, 1555; NJW 1979, 2216).
  • BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03

    Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Mittel zur Verwirklichung des Schutzgutes ist das strafbewehrte Verbot der Verwendung solcher Kennzeichen (vgl. BVerfG vom 23.03.2006, Az. 1 BvR 204/03).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86

    Hitler-T-Shirt

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Ob darüber hinaus die Darstellung auf dem T-Shirt auch vom Grundrecht auf freie Kunst (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG) abgedeckt ist (vgl. hierzu in einem ähnlich gelagerten Fall BVerfG, NJW 1990, 2541), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Zwar stellt bereits das Kopfbild von Adolf Hitler ein Kennzeichen im Sinne des § 86 a StGB dar (vgl. BGH, NJW 1979, 1555; NJW 1979, 2216).
  • BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 724/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 durch Verurteilung wegen Beleidigung ohne

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Völlig unabhängig von der Person des Beschuldigten S kommt der gemeinsamen Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair (mit verbaler Bekräftigung "Hitler Bush Blair International") eine nicht ausschließbare (hierzu BVerfG, NJW 2002, 3315) Aussage zu.
  • AG Traunstein, 24.05.2006 - 5 Gs 560/06

    Hans Söllner

    Auszug aus LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
    Auf die Beschwerden der Beschwerdeführer ... und ... hin wird der Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Traunstein vom 24.05.2006 (Az. 5 Gs 560/06) aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht